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Eintrag vom 10.04.2017

Thema Kalkulation bei den Karosserie- und Schadenstagen in Würzburg

Die Karosserie- und Schadenstage in Würzburg boten in diesem Jahr den Themen-Schwerpunkt Kalkulation. Es ging dabei unter anderem um die Frage, wie leistungsfähig Kalkulationssysteme sind und wohin sich diese entwickeln.
 
An der Veranstaltung nahmen rund 700 Teilnehmer aus den Bereichen Schadenssteuerung, Werkstattausrüstung aber auch Karosserie- und Lackierbetriebe sowie Verbände teil. Aufgezeigt wurde unter anderem die deutlich erweiterte Anforderung, denen sich heutige Kalkulationsprogramme gegenübersehen.
 
Ein genanntes Beispiel ist der Dauerbrenner VW Golf. Als dieses Fahrzeug im Jahr 1974 auf den Markt kam, existierten zwei Modellvarianten. Aktuell befindet sich der Golf in der siebten Generation und es stehen sage und schreibe 36 Ausführungen zur Auswahl. Die Rechnung lässt sich noch um die Zahl der Arbeitspositionen und Ersatzteile erweitern. Bei den Arbeitspositionen liegt das Verhältnis zwischen damals und heute bei 2.006 zu 5.326, bei den Ersatzteilen waren es seinerzeit „nur“ 2.037, während es heute 6.620 sind. Hinzu kommt, dass die Daten stetig aktualisiert werden müssen, damit eine valide Kalkulation zustande kommt.
 
Die aktuellen Daten stammen unter anderem von Anbietern wie Audatex / AUTOonline oder DAT, die eng mit den Automobilkonzernen zusammenarbeiten. Sind einmal keine Daten vorhanden, so muss auf die Vorgängermodelle zurückgegriffen werden, sofern denn solche existieren. Anderenfalls sind Gutachter oder ggf. Ansprechpartner bei DAT gefragt.
 
Als probates Mittel gegen Rechnungskürzungen wurde der Service „Dienstleistung für Betriebe“ eingestuft. Hierzu stellte ein Vertreter des ZKF fest, dass im vergangenen Jahr mehr als 250 Fälle erfolgreich abgeschlossen wurden.
 
Auch erwähnt wurde die Liste frei wählbarer Arbeitspositionen der IFL. Diese hat den Vorteil, dass auch Positionen enthalten sind, die nicht von den Herstellern geliefert wurden. Natürlich ist auch diese Auflistung ins Kalkulationssystem der DAT eingebunden.
 
Betrieben wird geraten, dass jeder Kostenvoranschlag eine Kennzeichnung als „verbindlich“ oder „unverbindlich“ erhält. Auch muss dieser stets kostenlos sein, sofern das nicht anders vereinbart wurde. Eine Überschreitung um zehn bis 20 Prozent muss seitens des Kundens akzeptiert werden, sofern die Kalkulation unverbindlich ist.
 
Quelle:  http://colornews.de/markt/veranstaltungen/wuerzburger-karosserie-und-schadenstage-2017-richtig-kalkulieren/

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